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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. jur. Stephan Seltenreich
Tel.: +49 6106 / 82 08 10
oder per Email

Leistungen

Dr. Stephan Seltenreich ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

 

Steueroptimierte Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen

Beim Kauf und Verkauf eines Unternehmens sind neben gesellschaftsrechtlichen Fragen vor allem steuerrechtliche Fragen für die Gestaltung und Durchführung des Unternehmenserwerbs/-verkaufs im Vordergrund stehend. Oftmals steht und fällt damit der gesamte Deal. Die sich hierbei stellenden Fragen, einkommensteuerlicher, körperschaftsteuerlicher, gewerbesteuerlicher, umsatzsteuerlicher, grunderwerbsteuerlicher und haftungsrechtlicher Art sind regelmäßig so komplex und speziell, dass der das Alltagsgeschäft betreuende Steuerberater hierzu kaum in der Lage ist. In solchen Fällen berate ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung, erstelle Lösungsansätze, führe Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite und setzte Ihnen die gefundenen Lösungen in ein Vertragswerk um.

 

Steueroptimierte Unternehmensumstrukturierungen

Ob Ihr Unternehmen noch die Struktur besitzt, die den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten entspricht, sollte auf jeden Fall in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur so können Sie gewährleisten, nicht mehr Steuern zu zahlen als notwendig. Eine Strukturüberprüfung wird aber auch immer dann erforderlich, wenn Unternehmensveränderungen, beispielsweise eine Expansion an einen weiteren Standort oder in eine andere Branche, anstehen. Um hier eine optimale Unternehmensstruktur zu finden, die den gesellschaftrechtlichen-, haftungsrechtlichen-, arbeitsrechtlichen -, aber auch den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht wird, ist rechtsanwaltlicher Rat unbedingt erforderlich. Nur in einer Gesamtschau kann ein einheitlicher Ansatz gefunden werden, der als Ergebnis eine optimale Unternehmensstruktur zur Folge hat.

 

Steueroptimierte Nachfolgeplanung im Betriebs- und Privatbereich

Nachfolgeplanung im Betriebs- aber auch im Privatbereich stellen immer eine besondere Herausforderung dar. Hier ist ein Geflecht von familiären, familienrechtlichen, erbrechtlichen, steuerrechtlichen und vertragsrechtlichen Aspekten zu berücksichtigen, die von Fall zu Fall unterschiedlich gelagert sind und daher einer individuellen Betrachtung bedürfen. Dies gilt um so mehr, wenn Betriebsvermögen übertragen werden soll und sich neben erbschaftsteuerlichen Fragen auch noch – oftmals gegenläufige – ertragsteuerliche Fragen stellen.

Ob vorweggenommene Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder einfach nur die Übertragung von Privatvermögen wie Immobilien oder Wertpapierdepots, ich stehe Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite, entwerfe alle notwendige Aspekte berücksichtigende Nachfolgekonzepte, sichere diese bei Bedarf beim Finanzamt mittels einer verbindlichen Auskunft ab, erstelle die erforderlichen Dokumente, wie Testamente, Erb- und Schenkungsverträge, Pflichtteilsverzichte, Gesellschaftsverträge, etc., begleite Sie bis zum Abschluss der Vermögensübertragung und stehe erforderlichenfalls als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

 

Steueroptimierte Vermögensstrukturierung

Geordnete und überschaubare Vermögensstrukturen sind insbesondere im betrieblichen Bereich eine unverzichtbare Voraussetzung zur Steueroptimierung. Erst eine Analyse der Vermögensstruktur ermöglicht, steuerliche Einsparpotentiale zu erkennen. Auch bei einem Unternehmensverkauf , beispielsweise aus Altersgründen, erleichtert eine klare unbelastete Unternehmensstruktur die Verhandlungen und führt in aller Regel zur Realisierung eines höheren Verkaufspreises.

Gleiches gilt für den Privatbereich. Auch hier ist eine klare und überschaubare Vermögensstrukturierung in aller Regel für ein steuerlich optimiertes Nachfolgekonzept unerlässlich.

Frühzeitige Vermögensstrukturierung ist daher ein wichtiger Baustein für eine spätere Vermögensübertragung auf die nächste Generation, aber auch, wenn – beispielsweise mangels geeignetem Nachfolger – ein Unternehmensverkauf ansteht.

 

Ausgestaltung von Pensionszusagen

Pensionszusagen sind gerade im mittelständischen Bereich ein beliebtes Instrument zur Alterssicherung des Unternehmers und seines Ehegatten. Gleichwohl müssen verschiedenste Vorgaben eingehalten werden, um ihre steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden. Ich prüfe für Sie, ob bei Ihnen der Abschluss einer Pensionszusage sinnvoll ist, erstelle bei Bedarf Alternativkonzepte und fertige die notwendigen Verträge zeitnah und sachgerecht.

Oftmals sind bestehende Pensionszusagen aber auch eine Bürde für den Betrieb, beispielsweise in der Krise oder bei einem anstehenden Verkauf. Ich entwerfe Ihnen Lösungsmöglichkeiten, wie Sie sich steueroptimal wieder von der Pensionszusage lösen können, um Ihrem Betrieb das Überleben zu sichern oder um einen vernünftigen Kaufpreis zu erzielen.

 

Internationale Besteuerungsfragen / Wegzugsbesteuerung

Gerade bei der Expansion von Unternehmen ins Ausland treten Besteuerungsfragen auf, die unter Zuhilfenahme der nationalen Steuergesetze nicht lösbar sind. Vielmehr sind hier zusätzlich die Regelungen in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen heranzuziehen. Aber auch im privaten Bereich können Fragen des internationalen Steuerrechts eine Rolle spielen. So kann beispielsweise eine zutreffende Aussage über die Besteuerung in Wegzugsfällen nur bei genauer Kenntnis sowohl der nationalen als auch der internationalen Besteuerungsvorschriften getroffen werden. Hier analysiere ich für Sie die Rechtslage unter Einbeziehung nationaler und internationaler Regelungen, erstelle Gutachten, beantrage bei der Finanzverwaltung verbindliche Auskünfte und erstelle die notwendigen Dokumente zur Umsetzung der gefundenen Lösung.

 

Begleitung von Betriebsprüfungen

Betriebsprüfungen sind ein gefürchtetes Mittel der Finanzbehörde, höhere Steuern zu erzielen. Regelmäßig stehen hier Einzelsachverhalte steuerlicher Beurteilung im Brennpunkt der Diskussion, die nur durch eine vertiefte Analyse von bestehender Fachliteratur und Gerichtsurteilen im für Sie positiven Sinne zu lösen sind. Hier unterstütze ich Sie in der Rechtsanalyse, übernehme die Verhandlung und Korrespondenz mit der Betriebsprüfung und vertrete Sie in der Schlussbesprechung.

 

Vertretung in Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsklagen
und Revisionen vor dem Bundesfinanzhof

Ist im Rahmen einer Betriebsprüfung oder einer sonstigen Steuerveranlagung eine Einigung mit der Finanzbehörde einmal nicht möglich, muss ein Einspruchsverfahren geführt werden. Hier bestehen vielfältige form- und verfahrensrechtliche Anforderungen, die einzuhalten sind, um das Einspruchsverfahren nicht bereits aus formellen Gründen zu verlieren. Ich führe für Sie das Einspruchsverfahren unter Beachtung der formalen Voraussetzungen, fertige die erforderlichen Schriftsätze unter Analyse bestehender Urteile und Literaturmeinungen und nehme eventuelle Erörterungstermine für Sie kompetent und auf Augenhöhe mit den Vertretern der Finanzverwaltung wahr.

Sollte die Behörde im Rahmen des Einspruchsverfahrens nicht einsichtig sein, ist eine Klage vor dem Finanzgericht unvermeidlich. Hier ist die Kenntnis prozessualer Verfahrensabläufe und -erfordernisse unabdingbar. In Folge jahrelanger Erfahrung mit Finanzgerichtsprozessen bin ich in der Lage, Sie auch hier kompetent und sachgerecht zu vertreten und Ihre Interessen optimal zur Geltung zu bringen. Dies gilt ebenso für Nichtzulassungsbeschwerden oder Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.

 

Vertretung in Steuerhinterziehungsverfahren

Verfahren wegen Steuerhinterziehung haben eine strafrechtliche und eine steuerrechtliche Seite. Als Jurist und Steuerrechtler bin ich in der Lage, Sie sowohl im steuerstrafrechtlichen als auch im steuerverfahrensrechtlichen Bereich sachgerecht und effektiv zu verteidigen. Erst die Verbindung beider Aspekte gewährleistet, eine optimale Wahrung Ihrer Interessen.

 

Steuerrecht allgemein

Natürlich überprüfe ich auch Spezialfragen aus allen sonstigen Bereichen des Steuerrechts, wie beispielsweise Gemeinnützigkeitsfragen bei Vereinen und Stiftungen, Haftungsfragen beim Ergehen von steuerlichen Haftungsbescheiden, Besteuerungsfragen ausländischer oder ins Ausland entsandter Arbeitnehmer, umsatzsteuerliche Fragen bei Grundstücksverkäufen und vieles, vieles mehr.

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